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Bekanntmachung Schöffenwahl 2018

Schöffen gesucht

 

Die Gemeinden des Amtes Brüssow sind aufgerufen, Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu benennen. Gesucht werden Schöffen für das Landgericht Neuruppin und für das Amtsgericht Prenzlau.

 

Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2019 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2023.

 

Schöffengerichte verhandeln und entscheiden in Strafsachen, für die die Amtsgerichte bzw. das Landgericht zuständig sind. Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus dem Berufsrichter beim Amtsgericht bzw. dem Landgericht als Vorsitzenden sowie aus zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Während einer Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

 

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen versehen werden. Die zu berufenen Personen sollen am 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten im Amtsbereich des Amtes Brüssow wohnhaft sein. Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben, sollen aus gesundheitlichen Gründen geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein. Juristen sind von der Wahl ausgeschlossen, genau wie Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben, wie Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer.

 

Die Vorschlagsliste, die die Gemeinden des Amtes Brüssow aufstellen, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Über die Vorschlagsliste entscheiden die Gemeindevertretungen in ihren Sitzungen im nichtöffentlichen Teil im April 2018.

 

Gemäß § 55 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten ehrenamtliche Richter (Schöffen) eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Wenn Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, teilen Sie dies bitte bis zum 19.03.2018 schriftlich an folgende Anschrift mit:

 

Amt Brüssow (Uckermark)

Die Amtsdirektorin

Prenzlauer Straße 8

17326 Brüssow

 

Bei Rückfragen können Sie sich an die Wahlleiterin, Frau Sternbeck, Tel.: 039742/ 860-42, wenden. Im Amt erhalten Sie auch ein Bewerbungsformular oder Sie laden sich dieses auf der Internetseite www.schoeffen-bb.de herunter.

 

Brüssow, der 26.01.2018

 

Hartwig

Amtsdirektorin

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