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Stellenausschreibung berufsbegleitende Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ (m/w/d

Allgemeines:

Die Stadt Brüssow (Uckermark) bietet zum 1. September 2024 eine dreijährige, berufsbegleitende Ausbildung zur/zum


Staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)


Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Regel wöchentlich an zwei Unterrichtstagen am Oberstufenzentrum Uckermark in Templin.
An den anderen Arbeitstagen erfolgt die berufspraktische Ausbildung in unserer Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in der Stadt Brüssow (Uckermark).
Die Kita „Sonnenschein“ befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Brüssow vertreten durch das Amt Brüssow. Zwischenzeitlich gehören neun Erzieher/innen und weitere pädagogische und technische Kräfte zum Team. Die Kindertagesstätte hat eine Kapazität für bis zu 103 Kinder. Aufgenommen werden Kinder von einem Jahr bis zum Eintritt in die fünfte Jahrgangsstufe.
Im Rahmen Ihrer berufspraktischen Ausbildung in unserer Kita unterstützen Sie die Erzieher/innen bei der pädagogischen Arbeit und arbeiten vertrauensvoll mit den Kolleg/innen und den Eltern zusammen. Sie zeichnen sich durch Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Konflikt- und Teamfähigkeit aus und verfügen über Kreativität, eine genaue Beobachtungsgabe und eine gute Kommunikationsfähigkeit. Sie können gute Noten in Deutsch nachweisen und verfügen über eine gute Ausdrucksweise.

Anforderungen:

Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass die/der Bewerber/in über einen der folgenden Abschlüsse verfügt:


➢ die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent/in) oder
➢ die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung oder
➢ die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife.
 

Wenn keine einschlägige Berufsausbildung vorliegt, ist eine für die Ausbildung förderliche Tätigkeit im Berufsfeld von Erzieher/innen, z.B. über Praktika oder Freiwilligendienste von Vorteil.
Nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens sind als weitere Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen:
➢ die Zulassung des OSZ Uckermark zur Erzieherausbildung,
➢ ein Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate) oder ein gültiges Gesundheitszeugnis,
➢ eine hausärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Erzieherausbildung,
➢ vollständiger Impfschutz gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften,
➢ eine Teilnahmebescheinigung über die erste Hilfe in Betreuungseinrichtungen (bei Einstellung nicht älter als zwei Monate),
➢ ein erweitertes Führungszeugnis.

Leistungen:

➢ ein auf drei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (20 Wochenstunden) mit der Option der Festanstellung bei erfolgreichem Abschluss der      

    berufsbegleitenden Ausbildung,
➢ eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
➢ Arbeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team,
➢ die fachliche Begleitung während der Ausbildung durch eine Praxisanleiterin,
➢ die Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen,
➢ Vergütung nach TVöD-SuE EG S 4,
➢ Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes sowie eine leistungsorientierte Vergütung. 

 

Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung in der Kindertagesstätte beträgt 20 Stunden/ Woche. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird quartalsmäßig zur Stichtagsmeldung entsprechend des erforderlichen pädagogischen Personals festgelegt. Veränderungen im Betreuungsaufwand können daher zur Absenkung oder Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit führen.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Die Gemeinde Stadt Brüssow setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst ein. Da aus pädagogischen Gründen die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten sowohl durch weibliche als auch männliche Erzieher erfolgen soll und männliche Erzieher derzeit unterrepräsentiert sind, sind besonders Männer aufgefordert, sich zu bewerben.


Bewerber/innen mit Behinderung werden bei gleicher fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen:

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „Bewerbung Ausbildung Kita Brüssow“ bis zum 20.05.2024 an das


Amt Brüssow (Uckermark)
Amtsdirektorin Frau Hartwig
Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow.


oder per E-Mail an Wir bitten darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ulrich Schwanecke, Tel. 039742/860-20. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen bis zum 30.11.2024 im Personalamt und werden danach vernichtet. Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können durch das Amt Brüssow (Uckermark) nicht erstattet werden.
Hinweis:
Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.
Hartwig, Amtsdirektorin
Die Datenschutzerklärung zu Bewerbungsverfahren beim Amt Brüssow (UM) finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.amt-bruessow.de/datenschutz/index.php

Kontakt:

Amt Brüssow (Uckermark)
Prenzlauer Str. 8
17326 Brüssow

(039742) 8600
(039742) 86015

E-Mail:
www.amt-bruessow.de

Mehr über Amt Brüssow (Uckermark) [hier].

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