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Aktuelle Informationen zu Auswirkungen der Corona- Ausbreitung im Amt Brüssow (Stand 23.03.2020)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Ausbreitung möchte ich Ihnen an dieser Stelle aktuelle Informationen für den Amtsbereich Brüssow mitteilen.

Ich bitte Sie ganz eindringlich, halten Sie sich unbedingt an alle Empfehlungen und Anweisungen des Landkreises und der Landesregierung. Ich weiß, dass die Einschnitte in unser gesellschaftliches Leben, und auch in die Wirtschaft, hart sind. Doch noch haben wir die Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Damit geben wir unserem Gesundheitssystem die Möglichkeit, alle die Patienten zu versorgen, für die eine Corona-Infektion ärztliche Behandlung dringend erforderlich macht.

Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April untersagt. Öffentliche Orte sind öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks.

Ausnahmen ergeben sich aus § 11 Abs 3 der SARS-CoV-2-EindV2 v. 22.03.2020.


Öffentliche Orte dürfen betreten werden ...
- zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten für den Weg von und zum Arbeitsplatz,
- für Besuche bei Ärzten sowie Besuche bei Psychotherapeuten und  

  Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
- für Einkäufe, nur das, was nötig ist – Kein Hamstern!

- für Besuche bei Tierärzten
- zur Abgabe von Blutspenden
- zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und  

   Umgangsrechts bei Kindern
- zum Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings

  Einschränkungen für  Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
- zum Besuch von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

   (nur eine Person darf besuchen)

- zur Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder

  Freundeskreis.
- für Sport und Bewegung im Freien
(alleine – höchstens zu zweit mit

   Mindestabstand von 1,5 Metern!)
- zur Versorgung von Tieren
- zur Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, 

  Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren

 

Erlaubt ist das Betreten der öffentlichen Orte allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person.

 

Bitte halten Sie unbedingt den Mindestabstand zu allen Personen von 1,5 Metern ein.

Das gilt nur wenn diese Personen nicht in Ihrem Haushalt leben.

 

 

Amtsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gemeinden

Ab sofort und bis auf weiteres bleibt sowohl die Amtsverwaltung des Amtes Brüssow, als auch alle anderen gemeindlichen Einrichtungen geschlossen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes arbeiten ohne Publikumsverkehr weiter und nehmen Ihre Anliegen gern telefonisch oder per Mail entgegen.

Notwendige Zahlungen an das Amt und die Gemeinden sind bis auf weiteres ausschließlich per Überweisung möglich.

Die Nutzung der Spiel- und Sportplätze ist untersagt.

 

Veranstaltungen

Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt.

Auch in Vereinszimmern, Garagen oder sonstigen Treffpunkten sind Zusammenkünfte verboten.

Bei Trauerfeiern werden die gemeindlichen Trauerhallen nicht zur Verfügung gestellt. Sie sollten nur im engsten Familienkreis an der Begräbnisstätte stattfinden.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus Covid-19

  • Informationen der Landesregierung Brandenburg             Corona-Bürgertelefon                                                            0331 866 - 5050           Mo. - Fr. 9-19 Uhr

  • Corona - Infoportal                                       corona.brandenburg.de

  • Hotline des Bundesgesundheitsministeriums für Bürgerinnen und Bürger: 030 / 346465 100
  • Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg: 116117
  • Weitere Informationen zum Virus können aktualisiert auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) sowie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.infektionsschutz.de gefunden werden
  • Ab sofort können sich Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Die WFBB-Regionalcenter sowie die zentral eingerichtete Anlaufstelle nehmen Ihr Anliegen gerne auf. Zur Beschleunigung des Verfahrens füllen Sie bitte den Fragebogen Unterstützungsanfrage bei akuten betriebswirtschaftlichen Problemen aus und senden Sie diesen an info@wfbb.de. Die zentral eingerichtete Anlaufstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 0331 - 730 61-222.  Es ist kein Förderantrag sondern eine Sammlung von Unterstützungsbedarf. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst

 

Annett Hartwig

Amtsdirektorin

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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