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Beteiligungsverfahren zum Entwurf des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim (Entwurf 2023)

Die 40. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am 28. Juni 2023 den Entwurf 2023 für den integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim gebilligt und die Eröffnung eines erneuten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Der integrierte Regionalplan trifft Festlegungen zu den Themen Gewerbestandorte, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Verkehr, Freiraum, erneuerbare Energien (einschließlich der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung) sowie zu kulturlandschaftlichen Handlungsräumen. Der Entwurf wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß §§ 2 Absatz 3, 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 19), öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können ab Beginn der Beteiligung am 31. Juli 2023 bis zum 9. Oktober 2023 vorgebracht werden.

Den Planentwurf 2023 mit seiner Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht sowie zweckdienlichen Unterlagen zu den Themen Rohstoffe, Siedlung, Freiraum und Windenergienutzung finden Sie bis zum 2. Oktober 2023 unter folgender Internetadresse zur Einsichtnahme und zum Download:

 

https://uckermark-barnim.de/was-wir-tun/plaene/integrierter-regionalplan-uckermark-barnim-entwurf-2023/

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