Corona – Was muss ich beachten?
Zum Zeitpunkt 22.04.2020 bis voraussichtlich 08.05.2020 sind folgende Maßgaben lt. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zum Schutz vor einer Corona-Infektion einzuhalten:
- Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum reduzieren
- Abstandsregeln – mindestens 1,50 m – unbedingt einhalten
- Regelmäßiges Händewaschen
- Spazierengehen oder Sport draußen erlaubt und gewünscht – aber nur mit den im Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person
- Der Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Wegen, Straßen, Plätzen und Verkehrseinrichtungen ist untersagt außer aus triftigem Grund
- Dies gilt nicht für Parks und Grünanlagen – aber auch hier gilt – Kontakte vermeiden und Abstand halten – für Sport und Bewegung zulässig
- Aber Verweilen auf Bänken, Wiesen und Freiflächen darf nur vorübergehend sein
- Keine Feiern außer mit den im Haushalt lebenden Personen
- Keine Treffen mit den Kumpels, Vereinsfreunden usw.
- Sport- und Spielplätze dürfen nicht genutzt werden
- Mund-Nase-Schutz beim Einkaufen und im Öffentlichen Personen Nahverkehr erwünscht
Diese Maßnahmen schützen jeden von uns.
Seien Sie solidarisch.
Verstöße können mit einem Bußgeld zwischen 50,00 € bis 25.000,00 € geahndet werden.
Weitere Antworten auf Fragen zu Corona werden Ihnen beim Bürgertelefon des Landes Brandenburg unter 0331 – 8665050 (Mo-Fr 9:00 bis 19:00 Uhr) beantwortet.
Amt Brüssow (Uckermark)
E-Mail: info@amt-bruessow.de
Tel. 039742 / 8600
Das Amt ist bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen.
Anliegen werden per Telefon, E-Mail und nach Vereinbarung von Terminen bearbeitet.
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