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Amtliche Bekanntmachung

Amt Brüssow

Prenzlauer Straße 8

17326 Brüssow

 

für: Gemeinde Göritz

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Göritz für den Ortsteil Göritz

im vereinfachten Verfahren

 

hier: Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs

 

Für den in der beiliegenden Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich hat die Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 30.07.2019 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz hat darüber hinaus in gleicher Sitzung den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Fassung vom Juli 2019 beschlossen, den Entwurf der Begründung gebilligt und beides zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel der Planung ist die Abgrenzung des Innenbereiches auf der Grundlage der örtlich bestehenden Bebauungszusammenhänge.

Für den Ortsteil Göritz erfolgt eine Klarstellung zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und eine Ergänzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach  § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Der durch die Gemeindevertretung beschlossene Planentwurf nebst Begründung liegt in der Zeit

vom 30.03.2020 bis 04.05.2020

in der Amtsverwaltung des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow zu folgenden Zeiten:

Montag                                    von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag                                  von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch                                von 08.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                             von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                                     von 08.30 bis 11.00 Uhr  

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Darüber hinaus können unter 039742/8600 telefonisch Termine zur Einsicht vereinbart werden.

Gleichzeitig kann der Planentwurf nebst Begründung auf der Homepage des Amtes Brüssow Uckermark unter dem Link:  http://www.amt-bruessow.de/seite/279544/bauamt.html und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göritz gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß §  13 Abs. 2 Nr. 2. BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb einer angemessenen Frist gemäß  §   13   Abs. 2 Nr. 3   BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. 

Brüssow, den 20.02.2020 
 

                                            - Siegel -

Annett Hartwig                      

Amtsdirektorin

 

Anlage:

Übersichtskarte über den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göritz

 

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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