Berufung Ersatzperson

Bekanntmachung gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow 

Gemäß § 60 Abs. 6 des BbgKWahlG mache ich Folgendes bekannt:

Das Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Brüssow, Frau Uta Zahn, hat  erklärt, dass sie auf ihre Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2020 verzichtet.

Herr Bodo Herlitze ist auf dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft „Aktives Brüssow Stadt und Land“ die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG, auf welche der Sitz von Frau Uta Zahn übergeht. Herr Bodo Herlitze wurde benachrichtigt und hat die Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung Brüssow angenommen. Die Mitgliedschaft beginnt am 02.01.2020.

Brüssow, 14.01.2020

Katrin Sternbeck
Wahlleiterin

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