Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 für die Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse der Kommunalwahl vom 26.05.2019 festgestellt. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes schriftlich oder zur Niederschrift, frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Widerspruch bei der Wahlleiterin einlegen (§ 55 BbgKWahlG).
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