Abbrennen von Lagerfeuern
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
(MLEUV) wurde für den heutigen Tag die Waldbrandgefahrenstufe 4 für den Landkreis
Uckermark festgelegt. Daraus ergibt sich, dass das Abbrennen von Lagerfeuern ab sofort
nicht gestattet ist. Bei gleichbleibender Trockenheit gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4 auch
für die kommenden Feiertage. Wir weisen hiermit nochmal auf die ausgestellten
Genehmigungen hin und die darin aufgeführten Nebenbestimmungen.
Die bereits ausgestellten Genehmigungen für die „Osterfeuer“ behalten ihre Gültigkeit bis
zum 27.04.2025 ohne erneuten Antrag.
Für die Osterfeiertage wünschen wir Ihnen trotz des evtl. fehlenden Lagerfeuers eine
schöne Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Dathe
Sachgebietsleiter Ordnungsamt
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