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über die Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung eines Vertreters der Gemeinde Schönfeld
Der Wahlausschuss des Amtes Brüssow (UM) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2018 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG den Verlust der Rechtsstellung des Gemeindevertreters der Gemeinde Schönfeld, Herr Bernd Eilmes, aufgrund seiner Rücktrittserklärung gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 BbgKWahlG mit Wirkung vom 26.07.2018 festgestellt.
Gemäß § 60 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 51 Abs.1 BbgKWahlG hat Herr Eberhard Krohn als Ersatzperson für den Wahlvorschlag WG Schönfeld-Klockow die Wahl angenommen.
über die Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung eines Vertreters der Gemeinde Schenkenberg
Der Wahlausschuss des Amtes Brüssow (UM) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2018 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG den Verlust der Rechtsstellung des Gemeindevertreters der Gemeinde Schenkenberg, Herr Michael Gall, aufgrund seiner Rücktrittserklärung gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 BbgKWahlG mit Wirkung vom 01.09.2018 festgestellt.
Da es gemäß § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG keinen weiteren Wahlvorschlag gibt, bleibt gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG der Platz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
Brüssow, den 13.09.2018
gez. Sternbeck
Wahlleiterin
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