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Die Vertreterinnen und die Vertreter des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ sehen das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt an und haben dieses somit zurückgenommen. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dass dem Antrag der Vertreter des Volksbegehrens entsprochen wird. Die weitere Durchführung des Volksbegehrens wird deshalb eingestellt. Geleistete Unterschriften in den Eintragungslisten und Eintragungsscheinen werden unverzüglich vernichtet.
Sternbeck
Wahlleiterin
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