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Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
zur Festlegung von Restriktionsgebieten nach § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) mit Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für das Restriktionsgebiet (Aufstallungsgebiet) vom 07.11.2014 wird zum 18.12.2014 aufgehoben. Damit werden die tierseuchenrechtlichen Anordnungen, insbesondere die Aufstallung des Geflügels, in Teilen des Landkreises Uckermark, aufgehoben.
In Risikogebieten, wie Staffelde, Mescherin, Gartz/Oder, Friedrichsthal, Gatow, Vierraden, Schwedt, Zützow, Criewen, Stützkow, Alt Galow, Neu Galow, Stolpe, gilt weiterhin das Aufstallungsgebot.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Uckermark (Tel.: 03984 701139) oder an das Ordnungsamt des Amtes Brüssow (UM) (Tel.: 039742 86042).
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