Osterfeuer
Aufgrund der momentan anhaltenden Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4, Stand 18.04.2019) ist es verboten, ein Osterfeuer zu entzünden. Eventuelle Genehmigungen verlieren ihre Wirksamkeit. Die Waldbrandgefahrenstufen können unter https://mlul.brandenburg.de/wgs/text eingesehen werden. Ich danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen ein schönes Osterfest.
Katrin Sternbeck
Bau- und Ordnungsamt
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