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Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Gemeindevertretungen haben in ihren Sitzungen, Schenkenberg am 26.03.2018, Schönfeld am 09.04.2018, Stadt Brüssow am 10.04.2018 und Göritz am 25.04.2018, in nichtöffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 aufgestellt. Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

 

04. Juni bis einschließlich 08. Juni 2018

 

zu jedermanns Einsicht beim

 

Amt Brüssow (Uckermark), Zimmer 6, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

 

während der üblichen Sprechzeiten,

dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 039742 86042,

öffentlich ausgelegt.

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Amt Brüssow (Uckermark), die Amtsdirektorin, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Brüssow, 06.05.2018

 

 

 

Hartwig

Amtsdirektorin

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