Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld

Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld nach § 92 Abs. 3 BbgKVerf

 

Die Gemeinde Schönfeld teilt mit, dass sie beabsichtigt, im Ort Klockow einen Dorfladen (Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs) zu betreiben. Dazu gehört der Erwerb der bestehenden Immobilie, in der bisher der Laden untergebracht wurde. Diese Immobilie wird an die noch zu gründende Betreibergesellschaft verpachtet. Im Bedarfsfall kann sich die Gemeinde Schönfeld an der Betreibergesellschaft beteiligen.

Der Dorfladen in Klockow wird ein Projekt der besonderen Art: Ggf. gegründet als GmbH & Co. KG beteiligen sich sowohl die Gemeinde Schönfeld als auch die Einwohner aus der Umgebung an diesem Unternehmen. Neben dem Grundsortiment liegt ein Schwerpunkt auf der Vermarktung überwiegend regionaler und ökologisch angebauter Produkte, um eine weitest gehende Unabhängigkeit von großen Konzernen zu erreichen. Hinzu kommen weitere Aspekte wie die Errichtung eines Stehcafés, eines Informationspunktes und im Bedarfsfall zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Hol- und Bringedienst o.ä.).

Gewerbetreibende und Privatpersonen, die an der Betreibung des Dorfladens interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse schriftlich bis zum 30. Oktober 2014 bei der Gemeinde Schönfeld über das Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zu bekunden. Abzugeben sind ein klares Betreiberkonzept mit den üblichen Unterlagen für ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft. Ebenso sind ein Wirtschaftsplan und eine Fünfjahres-Prognose vorzulegen.

Verspätete Interessensbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Brüssow, 25.09.2014

 

Neumann

Amtsdirektor

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